Rechtsprechung
BVerwG, 03.09.1969 - VI B 24.69 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 14.01.1969 - V A 2/65
- BVerwG, 03.09.1969 - VI B 24.69
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- BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55
Gehör bei Haftbefehl
Auszug aus BVerwG, 03.09.1969 - VI B 24.69
Dieses Recht beruht auf dem Gedanken, daß die Gerichte ihre Aufgabe, über konkrete Lebenssachverhalte ein abschließendes rechtliches Urteil zu fallen, in aller Regel ohne Anhörung der Parteien nicht lösen können und daß die Parteien vor der Entscheidung des Gerichts zu Worte kommen, um Einfluß auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. u.a BVerfGE 7, 53 [57]; 7, 275 [279] und 9, 89 [95]). - BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52
Ahndungsgesetz
Auszug aus BVerwG, 03.09.1969 - VI B 24.69
Denn nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bedeutet das aus dem Rechtsstaatsgedanken folgende, in Art. 103 Abs. 1 GG verankerte Recht auf rechtliches Gehör vor Gericht, daß die Prozeßbeteiligten Gelegenheit erhalten, sich vor Erlaß einer gerichtlichen Entscheidung zu dem ihr zugrundezulegenden Sachverhalt und einer etwaigen Beweisaufnahme zu äußern (vgl. u.a. BVerfGE 1, 418 [BVerfG 18.09.1952 - 1 BvR 612/52] [429]; 3, 359 [365]; 8, 253 [256]; 18, 147 [150]; 18, 399 [404]; 20, 280 [282]). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 03.09.1969 - VI B 24.69
Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur, wenn sie eine bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft, deren Entscheidung im künftigen Revisionsverfahren dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (BVerwGE 13, 90 [91]; ständige Rechtsprechung).
- BVerfG, 09.03.1965 - 2 BvR 176/63
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren
Auszug aus BVerwG, 03.09.1969 - VI B 24.69
Denn nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bedeutet das aus dem Rechtsstaatsgedanken folgende, in Art. 103 Abs. 1 GG verankerte Recht auf rechtliches Gehör vor Gericht, daß die Prozeßbeteiligten Gelegenheit erhalten, sich vor Erlaß einer gerichtlichen Entscheidung zu dem ihr zugrundezulegenden Sachverhalt und einer etwaigen Beweisaufnahme zu äußern (vgl. u.a. BVerfGE 1, 418 [BVerfG 18.09.1952 - 1 BvR 612/52] [429]; 3, 359 [365]; 8, 253 [256]; 18, 147 [150]; 18, 399 [404]; 20, 280 [282]). - BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53
Tatsachenfeststellung
Auszug aus BVerwG, 03.09.1969 - VI B 24.69
Denn nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bedeutet das aus dem Rechtsstaatsgedanken folgende, in Art. 103 Abs. 1 GG verankerte Recht auf rechtliches Gehör vor Gericht, daß die Prozeßbeteiligten Gelegenheit erhalten, sich vor Erlaß einer gerichtlichen Entscheidung zu dem ihr zugrundezulegenden Sachverhalt und einer etwaigen Beweisaufnahme zu äußern (vgl. u.a. BVerfGE 1, 418 [BVerfG 18.09.1952 - 1 BvR 612/52] [429]; 3, 359 [365]; 8, 253 [256]; 18, 147 [150]; 18, 399 [404]; 20, 280 [282]). - BVerfG, 18.06.1957 - 1 BvR 41/57
Anspruch auf rechtliches Gehör in Verfahren mit Untersuchungsgrundsatz
Auszug aus BVerwG, 03.09.1969 - VI B 24.69
Dieses Recht beruht auf dem Gedanken, daß die Gerichte ihre Aufgabe, über konkrete Lebenssachverhalte ein abschließendes rechtliches Urteil zu fallen, in aller Regel ohne Anhörung der Parteien nicht lösen können und daß die Parteien vor der Entscheidung des Gerichts zu Worte kommen, um Einfluß auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. u.a BVerfGE 7, 53 [57]; 7, 275 [279] und 9, 89 [95]). - BVerfG, 13.02.1958 - 1 BvR 56/57
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im strafrechtlichen …
Auszug aus BVerwG, 03.09.1969 - VI B 24.69
Dieses Recht beruht auf dem Gedanken, daß die Gerichte ihre Aufgabe, über konkrete Lebenssachverhalte ein abschließendes rechtliches Urteil zu fallen, in aller Regel ohne Anhörung der Parteien nicht lösen können und daß die Parteien vor der Entscheidung des Gerichts zu Worte kommen, um Einfluß auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. u.a BVerfGE 7, 53 [57]; 7, 275 [279] und 9, 89 [95]). - BVerfG, 21.07.1964 - 2 BvR 223/64
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Privatklageverfahren
Auszug aus BVerwG, 03.09.1969 - VI B 24.69
Denn nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bedeutet das aus dem Rechtsstaatsgedanken folgende, in Art. 103 Abs. 1 GG verankerte Recht auf rechtliches Gehör vor Gericht, daß die Prozeßbeteiligten Gelegenheit erhalten, sich vor Erlaß einer gerichtlichen Entscheidung zu dem ihr zugrundezulegenden Sachverhalt und einer etwaigen Beweisaufnahme zu äußern (vgl. u.a. BVerfGE 1, 418 [BVerfG 18.09.1952 - 1 BvR 612/52] [429]; 3, 359 [365]; 8, 253 [256]; 18, 147 [150]; 18, 399 [404]; 20, 280 [282]). - BVerfG, 11.10.1966 - 2 BvR 252/66
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Prozeßkostenhilfeverfahren
Auszug aus BVerwG, 03.09.1969 - VI B 24.69
Denn nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bedeutet das aus dem Rechtsstaatsgedanken folgende, in Art. 103 Abs. 1 GG verankerte Recht auf rechtliches Gehör vor Gericht, daß die Prozeßbeteiligten Gelegenheit erhalten, sich vor Erlaß einer gerichtlichen Entscheidung zu dem ihr zugrundezulegenden Sachverhalt und einer etwaigen Beweisaufnahme zu äußern (vgl. u.a. BVerfGE 1, 418 [BVerfG 18.09.1952 - 1 BvR 612/52] [429]; 3, 359 [365]; 8, 253 [256]; 18, 147 [150]; 18, 399 [404]; 20, 280 [282]). - BVerfG, 28.10.1958 - 1 BvR 5/58
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Gewährung von Wiedereinsetzung
Auszug aus BVerwG, 03.09.1969 - VI B 24.69
Denn nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bedeutet das aus dem Rechtsstaatsgedanken folgende, in Art. 103 Abs. 1 GG verankerte Recht auf rechtliches Gehör vor Gericht, daß die Prozeßbeteiligten Gelegenheit erhalten, sich vor Erlaß einer gerichtlichen Entscheidung zu dem ihr zugrundezulegenden Sachverhalt und einer etwaigen Beweisaufnahme zu äußern (vgl. u.a. BVerfGE 1, 418 [BVerfG 18.09.1952 - 1 BvR 612/52] [429]; 3, 359 [365]; 8, 253 [256]; 18, 147 [150]; 18, 399 [404]; 20, 280 [282]). - BGH, 04.03.1964 - Ib ZR 198/62
Auslegung der Merkmale "unrichtig" und "feststehender Sachverhalt" im Tatbestand …