Rechtsprechung
   BVerwG, 03.09.1969 - VI B 24.69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,1947
BVerwG, 03.09.1969 - VI B 24.69 (https://dejure.org/1969,1947)
BVerwG, Entscheidung vom 03.09.1969 - VI B 24.69 (https://dejure.org/1969,1947)
BVerwG, Entscheidung vom 03. September 1969 - VI B 24.69 (https://dejure.org/1969,1947)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1969,1947) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1969 - VI B 24.69
    Dieses Recht beruht auf dem Gedanken, daß die Gerichte ihre Aufgabe, über konkrete Lebenssachverhalte ein abschließendes rechtliches Urteil zu fallen, in aller Regel ohne Anhörung der Parteien nicht lösen können und daß die Parteien vor der Entscheidung des Gerichts zu Worte kommen, um Einfluß auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. u.a BVerfGE 7, 53 [57]; 7, 275 [279] und 9, 89 [95]).
  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52

    Ahndungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1969 - VI B 24.69
    Denn nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bedeutet das aus dem Rechtsstaatsgedanken folgende, in Art. 103 Abs. 1 GG verankerte Recht auf rechtliches Gehör vor Gericht, daß die Prozeßbeteiligten Gelegenheit erhalten, sich vor Erlaß einer gerichtlichen Entscheidung zu dem ihr zugrundezulegenden Sachverhalt und einer etwaigen Beweisaufnahme zu äußern (vgl. u.a. BVerfGE 1, 418 [BVerfG 18.09.1952 - 1 BvR 612/52] [429]; 3, 359 [365]; 8, 253 [256]; 18, 147 [150]; 18, 399 [404]; 20, 280 [282]).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1969 - VI B 24.69
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur, wenn sie eine bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft, deren Entscheidung im künftigen Revisionsverfahren dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (BVerwGE 13, 90 [91]; ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 09.03.1965 - 2 BvR 176/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1969 - VI B 24.69
    Denn nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bedeutet das aus dem Rechtsstaatsgedanken folgende, in Art. 103 Abs. 1 GG verankerte Recht auf rechtliches Gehör vor Gericht, daß die Prozeßbeteiligten Gelegenheit erhalten, sich vor Erlaß einer gerichtlichen Entscheidung zu dem ihr zugrundezulegenden Sachverhalt und einer etwaigen Beweisaufnahme zu äußern (vgl. u.a. BVerfGE 1, 418 [BVerfG 18.09.1952 - 1 BvR 612/52] [429]; 3, 359 [365]; 8, 253 [256]; 18, 147 [150]; 18, 399 [404]; 20, 280 [282]).
  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53

    Tatsachenfeststellung

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1969 - VI B 24.69
    Denn nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bedeutet das aus dem Rechtsstaatsgedanken folgende, in Art. 103 Abs. 1 GG verankerte Recht auf rechtliches Gehör vor Gericht, daß die Prozeßbeteiligten Gelegenheit erhalten, sich vor Erlaß einer gerichtlichen Entscheidung zu dem ihr zugrundezulegenden Sachverhalt und einer etwaigen Beweisaufnahme zu äußern (vgl. u.a. BVerfGE 1, 418 [BVerfG 18.09.1952 - 1 BvR 612/52] [429]; 3, 359 [365]; 8, 253 [256]; 18, 147 [150]; 18, 399 [404]; 20, 280 [282]).
  • BVerfG, 18.06.1957 - 1 BvR 41/57

    Anspruch auf rechtliches Gehör in Verfahren mit Untersuchungsgrundsatz

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1969 - VI B 24.69
    Dieses Recht beruht auf dem Gedanken, daß die Gerichte ihre Aufgabe, über konkrete Lebenssachverhalte ein abschließendes rechtliches Urteil zu fallen, in aller Regel ohne Anhörung der Parteien nicht lösen können und daß die Parteien vor der Entscheidung des Gerichts zu Worte kommen, um Einfluß auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. u.a BVerfGE 7, 53 [57]; 7, 275 [279] und 9, 89 [95]).
  • BVerfG, 13.02.1958 - 1 BvR 56/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im strafrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1969 - VI B 24.69
    Dieses Recht beruht auf dem Gedanken, daß die Gerichte ihre Aufgabe, über konkrete Lebenssachverhalte ein abschließendes rechtliches Urteil zu fallen, in aller Regel ohne Anhörung der Parteien nicht lösen können und daß die Parteien vor der Entscheidung des Gerichts zu Worte kommen, um Einfluß auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. u.a BVerfGE 7, 53 [57]; 7, 275 [279] und 9, 89 [95]).
  • BVerfG, 21.07.1964 - 2 BvR 223/64

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Privatklageverfahren

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1969 - VI B 24.69
    Denn nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bedeutet das aus dem Rechtsstaatsgedanken folgende, in Art. 103 Abs. 1 GG verankerte Recht auf rechtliches Gehör vor Gericht, daß die Prozeßbeteiligten Gelegenheit erhalten, sich vor Erlaß einer gerichtlichen Entscheidung zu dem ihr zugrundezulegenden Sachverhalt und einer etwaigen Beweisaufnahme zu äußern (vgl. u.a. BVerfGE 1, 418 [BVerfG 18.09.1952 - 1 BvR 612/52] [429]; 3, 359 [365]; 8, 253 [256]; 18, 147 [150]; 18, 399 [404]; 20, 280 [282]).
  • BVerfG, 11.10.1966 - 2 BvR 252/66

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Prozeßkostenhilfeverfahren

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1969 - VI B 24.69
    Denn nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bedeutet das aus dem Rechtsstaatsgedanken folgende, in Art. 103 Abs. 1 GG verankerte Recht auf rechtliches Gehör vor Gericht, daß die Prozeßbeteiligten Gelegenheit erhalten, sich vor Erlaß einer gerichtlichen Entscheidung zu dem ihr zugrundezulegenden Sachverhalt und einer etwaigen Beweisaufnahme zu äußern (vgl. u.a. BVerfGE 1, 418 [BVerfG 18.09.1952 - 1 BvR 612/52] [429]; 3, 359 [365]; 8, 253 [256]; 18, 147 [150]; 18, 399 [404]; 20, 280 [282]).
  • BVerfG, 28.10.1958 - 1 BvR 5/58

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Gewährung von Wiedereinsetzung

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1969 - VI B 24.69
    Denn nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bedeutet das aus dem Rechtsstaatsgedanken folgende, in Art. 103 Abs. 1 GG verankerte Recht auf rechtliches Gehör vor Gericht, daß die Prozeßbeteiligten Gelegenheit erhalten, sich vor Erlaß einer gerichtlichen Entscheidung zu dem ihr zugrundezulegenden Sachverhalt und einer etwaigen Beweisaufnahme zu äußern (vgl. u.a. BVerfGE 1, 418 [BVerfG 18.09.1952 - 1 BvR 612/52] [429]; 3, 359 [365]; 8, 253 [256]; 18, 147 [150]; 18, 399 [404]; 20, 280 [282]).
  • BGH, 04.03.1964 - Ib ZR 198/62

    Auslegung der Merkmale "unrichtig" und "feststehender Sachverhalt" im Tatbestand

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht